Viele alte und neue Pächter/innen einer Gartenparzelle stöhnen oder lästern über das verpflichtende Drittel kleingärtnerische Nutzung, das das Bundeskleingartengesetz und die auf ihm basierende Rechtsprechung den Kleingärtnern aufgibt. Der „Anbauzwang“ erscheint ihnen als bloßes Relikt aus Zeiten, in denen es noch wichtig war, sich zur Not aus dem eigenen Garten mit Essbarem zu versorgen. Sie sehen keinen Sinn darin, diese „Tradition aus Kriegs- und Nachkriegszeiten“ in unseren Tagen voller Supermärkte fortzuführen und empfinden die Vorschriften und das Insistieren der Vereinsvorstände als bloße Schikane.
Zu diesem Empfinden trägt manchmal auch die Auslegung der Gesetze bei, die mancherorts in den Vereinen seltsame Blüten treibt, die von der Gesetzeslage gar nicht gedeckt sind. Mehr als das ist es aber vermutlich das mangelnde Wissen um den Sinn der Vorschriften, die kaum stattfindende Vermittlung und zeitgemäße Interpretation. Das liegt auch am Umbruch in den Mitgliedschaften der Kleingartenvereine: Weiterlesen →






