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Claudia am 19. Juni 2008

KGAs: Vorschriften, Satzungen und Gesetze in der Kleingartenanlage

Gestern haben wir ein bisschen in die Welt der Kleingartenanlagen (KGA) hinein geschnuppert. Als ehemals “wilde Gärtner” ist uns die Vorstellung, Hecke an Hecke mit lauter Nachbarn zu gärtnern, erstmal gewöhnungsbedürftig. Unser einziger Nachbar hatte sich für das, was wir im Garten so alles veranstalteten, nicht die Bohne interessiert – genau wie umgekehrt. Eine dichte Hecke verhinderte zudem jeden Einblick – in beide Richtungen.

Wehe, deine Hecke ist zu hoch!

Und nun all diese Vorschriften der “KGAs”! Hecken sollen zum Beispiel nur 120 cm hoch, zwischen den Gärten selbst oft noch niedriger sein – ja warum denn das? Damit man gut überall hinein sehen kann und niemand da Dinge tut, die mit der herrschenden Ordnung nicht zusammen gehen? Was ist denn das für eine Einstellung! Wenn ich mal eben “Höhe der Hecke, Kleingartenanlage” google, finde ich unzählige Satzungen, die das Thema “Hecke” bis ins Detail regeln – hier mal eine besonders heftige Vorschrift (entnommen der Satzung des Kleingärtnervereins “am Geberach”: “Das Anpflanzen von Hecken zwischen den einzelnen Parzellen ist weitestgehend zu vermeiden. Wird dennoch eine Hecke angepflanzt, so sind ein Mindestabstand von 1,0 Meter von der Gartengrenze und eine maximale Höhe von 1,5 Meter einzuhalten.”

Warum soll eine Hecke, die doch der Abgrenzung dient, dann noch einen Meter Platz zum Nachbarn lassen? Das ist doch angesichts der eher kleinen Flächen geradezu absurd!

Gemüse pflanzen ist Zwang

Weiter geht’s mit der Regelung der Bepflanzung. Ein Drittel der Fläche soll dem Anbau von Nutzpflanzen dienen. Mir leuchtet ja ein, dass das zu Zeiten der Lebensmittelknappheit noch eine halbwegs sinnvolle Regel war. Aber heute?? Niemand ist drauf angewiesen, seinen eigenen Salat anzubauen, warum also zwingen irgendwelche Gesetze und Satzungen dazu? Ist ein Gärtner, der Blumen und Zierpflanzen vorzieht, irgendwie schlechter? Wen stört es, wenn es jemand bei ein oder zwei Beeten belässt und ansonsten da nur eine Wiese pflegt? Was für fremde Welten! Ich würde aus eigenem Interesse Gemüse pflanzen, klar – aber warum Leute dazu zwingen, die das gar nicht wollen?

Sinnvolle Regeln zum Umweltschutz

Meine kurzer Beforschung des Themas hat natürlich auch eine Menge sinnvoller Regeln ergeben: Dass man z.B. die Nachbarn nicht durch Radio- und TV-Lärm belästigen darf, ist nur allzu verständlich. Auch der Betrieb von lauten Geräten ist auf bestimmte Zeiten beschränkt, da gibt’s nix zu meckern. Auch gefallen mir die oft zu lesenden Regeln zum naturnahen Gärtnern: keine chemischen Pflanzenschutzmittel, Unterstützung der Kleintiere, Vögel und Insekten, Kompostierung und vieles mehr – aber warum gibt es lange Listen von “verbotenen Gehölzen”?

Und warum so dermaßen einschränkende Vorschriften bezüglich der Anpflanzungen, insbesondere bezüglich Obst- und anderer Bäume? Würde nicht die allgemeine Regel genügen, dass der Nachbar verlangen kann, nicht durch eine Pflanzung im Nachbargarten BESCHATTET zu werden? Damit hätte man doch das sinnvolle Anliegen hinter diesen Vorschriften mit einer einzigen Regel erfasst und könnte sich das ganze Verbots- und Abstandslistenwesen sparen!

witzige Gartenbewohner

Beim Schlendern durch eine solche “verregelte” KGA haben wir übrigens bemerkt, dass es mit der Einhaltung der Regeln nicht immer so funktioniert. Da waren recht viele Hecken ÜBER 120 hoch und erfüllten damit die Funktion, die man mit ihnen bezweckt: den Sichtschutz, der ein Gefühl der Privatheit in der Enge der Anlage erst ermöglicht.

Verordnete Kleinheit

Ach, noch ein letzter Punkt: Warum “sollen” Kleingärten nach Bundeskleingärtnergesetz nicht größer als 400 Quadratmeter sein? Oder gar nur 250 m² +/- 20%??? (Was gilt denn nun?) Warum kann eine Gemeinde vor ihren Toren keine “neue GA” einrichten, deren Gärten 600 oder 1000 Quadratmeter haben? Was spricht dagegen, wenn das Land dafür da ist?

Abgesehen von meinen Fragen: Wie sind den EURE Erfahrungen mit KGAs?? Eher angenehm, unproblematisch – oder nervig?

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Thema: Alles, Kleingarten-Politik, Philosophisches, Skurriles | Tags: none
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15 Reaktionen zu “KGAs: Vorschriften, Satzungen und Gesetze in der Kleingartenanlage”

  1. auenlaender
    Am 19. Juni 2008 um 14:46 Uhr

    Tja, Fragen über Fragen, nicht wahr? Zumindest was den Sinn der Heckenhöhen angeht, kann ich vielleicht eine Erklärung liefern (auch wenn die Euch nicht gefallen wird): Die Hecken sollen so niedrig sein, damit sie eben gerade keinen Sichtschutz bieten. Die Kleingartenanlagen (und u.a. deshalb werden die sie bewirtschaftenden Vereine als gemeinnützig anerkannt) dienen nach der Vorstellung des Gesetzgebers nicht nur der Eigenversorgung mit Obst und Gemüse oder der Selbstbespaßung der Gärtner, sondern der Erholung der gesamten Stadtbevölkerung, die an den Gärten vorbeischlendern und sich daran erfreuen soll. Ob das sehr realistisch ist, vermag ich für andere Anlagen kaum einzuschätzen, bei uns jedenfalls trifft man auf den Wegen hauptsächlich andere Gärtner…

    Zum Gemüse- und Obstanbauzwang bleibt wohl nur zu sagen, daß es offensichtlich eine überkommene Anforderung ist, allerdings stört es mich nicht, weil ich eigenes Obst und Gemüse ganz spannend und lecker finde. 1/3 der Gesamtfläche bekommt man schon voll mit irgendwas Eßbarem, und wenn man nur sich wild ausbreitende Erdbeeren pflanzt oder einmal im Jahr alles voller Kartoffeln steckt ;-)

  2. joern
    Am 20. Juni 2008 um 11:51 Uhr

    Ich bin heilfroh, keinen Garten mehr in einer KGA zu haben. uns mussten sogar 2/3 als nutzfläche bebaut werden und nur 1/3 durfte Rasen etc. sein. Um dafür zu sorgen, dass sowas auch eigehalten wird, wurden kurzerhand Hochbeete in den einzelnen Parzellen angelegt. Dabei hatte man auch kein Mitspracherecht, wie bzw. wo diese denn sein sollten. Wenn man Pech hatte, lagen die eigenen Hochbeete direkt an den Hochbeeten des Nachbargartens, was eine Heckenpflanzung tec. unmöglich machte. Auch das bewirtschaften derselbigen gestaltetet sich (je nach Lage) recht umständlich, denn bei den meisten Fällen musste man wirklich darauf herumlatschen und konnte nicht von den Seiten her bearbeiten.
    Ich habe aber auch schon von KGA gehört, die ihren Nutzern bei der Gestaltung des Gratens völlig freie Hand lassen. Wenn eben nur Grünfläche gewünscht wird, dann ist das in Ordnung. Man kann also nicht sagen, dass es allgemeingültige Vorschriften sind.

  3. Pflanzer
    Am 20. Juni 2008 um 21:28 Uhr

    Da geh ich doch lieber noch mehr arbeiten, um mir irgendwann ein noch größeres Haus mit einem noch größeren Grundstück kaufen zu können. Da kann ich dann schalten und walten wie ich will. Mich durchzieht ein ekeliger Schauer, wenn ich etwas über solche Vorschriften lese. Nienever würde ich mich in eine KGA einpachten!

  4. Pflanzer
    Am 20. Juni 2008 um 21:30 Uhr

    Was ich noch ganz vergessen hab: Meine Lingusta Hecke ist drei Meter hoch und noch zu niedrig. ;)

  5. Ruth
    Am 25. Juni 2008 um 11:59 Uhr

    So ist es eben in Deutschland. Alles wird bis ins Detail geregelt – und dann werden die Regeln so angewendet, dass jeder Nutzer mehr oder weniger zufrieden ist. Bis dann mal jemand kommt, der alles ganz genau auslegen muss..

  6. alex
    Am 25. Juni 2008 um 15:36 Uhr

    Das finde ich schon etwas kleinkariert, man bezahlt eine Menge Geld um ein wenig Erholung, Entspannung und Einwegfrüchte zu haben und dann sowas. Vorallem im Garten typischer Deutsch geht nicht.

  7. Marion
    Am 25. Juni 2008 um 19:19 Uhr

    Ich bin seit 9 Jahren Kleingärtner und in unserer Anlage wird das alles nicht so verbissen gesehen. Mit einem alljährlichen Rundgang und nur einem Blick über den Gartenzaun wird nachgeschaut, ob nicht nur Rasen da ist sondern auch Nutzpflanzen. Meine eigenen Tomaten, Kartoffeln… schmecken sowieso besser als gekaufte! Und erst die Kirschen!!! Auch die Hecken sind unterschiedlich hoch und in die Gartengestaltung redet niemand hinein. Meine Gartennachbarn haben sich inzwischen auch daran gewöhnt, dass ich Biogärtner bin und es auch Wildkräuter gibt… Ich möchte den Garten nicht mehr missen. Am besten ist, dass ich in 10 Minuten mit dem Fahrrad dort bin. Mit dem Auto brauche ich länger!

  8. Christian
    Am 8. Juli 2008 um 16:25 Uhr

    Ich bin auch seit 12 Jahren Kleingärtner. Bei uns gibt es sehr viele offizielle Regeln, an die sich jedoch niemand so wirklich hälllt. Auch die gemütliche Atmosphäre ist mit den Jahren verschwunden! Früher gab es Gartenfeste …. heute ist es ein Wunder wenn man ein Guten Tag von anderen Kleingärtnern hört

  9. Sisah
    Am 12. Juli 2008 um 10:55 Uhr

    Vorschriften über die Höhe von Hecken gibt es nicht nur in Kleingärten, auch als Hausbesitzer mit Garten ist man davor nicht gefeit. Schwierig wird es nur, wie Ruth schon schreibt, wenn die lieben Nachbarn lauter Rechthaber sind , die Höhe der Hecke nachmessen, und genau auf die Einhaltung aller anderen Regeln achten. Und von solchen revierbesessenen, regelfanatischen, zwanghaften Mitmenschen haben wir etliche in unserem Lande.
    LG
    Sisah

  10. Riccardo
    Am 16. Januar 2009 um 01:45 Uhr

    Da ich ja beruflich mit Gärten fremder Leute zu tun habe als selbstständiger Landschaftsgärtner in München, komme ich auch manchmal in solche Kleingartenanlagen, allerdings meist nur zum Obstbaumschnitt, denn die anderen Dinge machen die Leute ja selbst. Diese Spießigkeit der Regulierungen hat mich schon des öfteren amüsiert. Das Beste war (damals noch in meinen Nürnberger Zeiten in den 80ern): Kleingartenverein XYZ, Vorsitzender
    Dr. Kleinlein -Kleinheit pur!

    da unten die “Spam protection”: wer weder Englisch noch rechnen kann (z.B. Jugendliche mit “Migrationshintergrund” aus “bildungsfernen Schichten”……….Pech gehabt ;-)

  11. Helmut
    Am 10. Juli 2009 um 19:37 Uhr

    Kleingärtner bin ich schon lange und zwar, weil ich, wie Marion (Nr.7), Wert auf ökologisch-biologischen Anbau lege. Also keine Chemie im Garten.
    Unsere Gartenanlage ist klein, jeder hat eine Parzelle von 200 qm, ich habe mir zwei genommen, um Kartoffeln anpflanzen zu können.
    Reglementierungen gibt’s nur wenig, jeder kann Nutzgarten, Ziergarten, Teiche usw. anlegen. Einige halten Kleintiere, bisher in Grenzen.
    Aber “Blockwarte” gibt’s schon, will sagen, die ewigen Kontrolleure und Nörgler. Mit denen zu diskutieren, hat keinen Sinn, aber sich über sie ärgern, bringt auch nichts.
    Morgen findet die Gartenbegehung statt, die Hecken sind alle geschnitten (etwa 1m hoch),die Rasenflächen gemäht. Was kann da schon schief gehen! :-D

    Gartengrüße von
    Helmut

  12. Helmut
    Am 1. August 2009 um 21:28 Uhr

    Gloria, Victoria, unsere Kleingartenanlage ist in der Kategorie B ERSTER geworden!! Die Begründung der Jury: Die Gärten entsprechen überwiegend den neuen kleingärtnerischen Vorstellungen einer natürlichen Nutzung.
    Jetzt darf die Anlage in die Kategorie A aufsteigen – wenn das nichts ist! ;-)

    Gartengrüße von Helmut

  13. Alex
    Am 27. März 2010 um 12:54 Uhr

    Hallo!
    nach welcher reihenfolge muß man sich den nun richten was gesetze und satzungen angeht?
    bundeskleingarten gesetzt satzung des verbandes und eigene gartensatzung?
    wenn im kleingartengesetz die größe mit 24qm angegeben ist für laube und pergola ist das für alle bindend auch wenn der verein unterpächter der stadt ist?oder die vorgaben des verbandes!
    z.b farbe der laube und der Ziegel?wenn der verband naturfarben angibt darf die gartensatzung was anderes reinschreiben?wie soll man da noch wissen was man darf und was nicht!und warum hat der eine was was eigendlich vom verband her nicht erlaubt ist und wieso darf ic was nicht machen,was eigendlich ein internes problem ist wo der verband und die stadt sagen das geht ok!!!!???hilfe wäre sehr nett

  14. jacki
    Am 4. November 2011 um 20:04 Uhr

    in meinem garten stand eine kleine hütte die ich auf anweisung vom gartenvorstand abreisen mußte als ich den garten übernahm. ich kaufte mir ne neue. meine frage: darf ich die hütte die ich gekauft habe wieder entfernen wenn ich den garten wieder abgebe? kann mir einer diese frage beantworten?

  15. Matthias
    Am 5. November 2011 um 10:41 Uhr

    @ jacki: Der Eigentümer des Grundstücks, bei uns der Bezirksverband, hat sogar das Recht zu verlangen, das alle Aufbauten und Anpflanzungen entfernt werden. Er kann aber, bei allem was direkt mit seinem Grund verbunden ist, auch bestimmen das es bleiben muss. Dafür gibt es dann eine Entschädigung an den Käufer der Laube, des Baumes o.ä.. Ist die Hütte eher mobil darfst du damit machen was du willst.

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