KGAs: Vorschriften, Satzungen und Gesetze in der Kleingartenanlage

Gestern haben wir ein bisschen in die Welt der Kleingartenanlagen (KGA) hinein geschnuppert. Als ehemals „wilde Gärtner“ ist uns die Vorstellung, Hecke an Hecke mit lauter Nachbarn zu gärtnern, erstmal gewöhnungsbedürftig. Unser einziger Nachbar hatte sich für das, was wir im Garten so alles veranstalteten, nicht die Bohne interessiert – genau wie umgekehrt. Eine dichte Hecke verhinderte zudem jeden Einblick – in beide Richtungen.

Wehe, deine Hecke ist zu hoch!

Und nun all diese Vorschriften der „KGAs“! Hecken sollen zum Beispiel nur 120 cm hoch, zwischen den Gärten selbst oft noch niedriger sein – ja warum denn das? Damit man gut überall hinein sehen kann und niemand da Dinge tut, die mit der herrschenden Ordnung nicht zusammen gehen? Was ist denn das für eine Einstellung! Wenn ich mal eben „Höhe der Hecke, Kleingartenanlage“ google, finde ich unzählige Satzungen, die das Thema „Hecke“ bis ins Detail regeln – hier mal eine besonders heftige Vorschrift (entnommen der Satzung des Kleingärtnervereins „am Geberach“: „Das Anpflanzen von Hecken zwischen den einzelnen Parzellen ist weitestgehend zu vermeiden. Wird dennoch eine Hecke angepflanzt, so sind ein Mindestabstand von 1,0 Meter von der Gartengrenze und eine maximale Höhe von 1,5 Meter einzuhalten.“

Warum soll eine Hecke, die doch der Abgrenzung dient, dann noch einen Meter Platz zum Nachbarn lassen? Das ist doch angesichts der eher kleinen Flächen geradezu absurd!

Gemüse pflanzen ist Zwang

Weiter geht’s mit der Regelung der Bepflanzung. Ein Drittel der Fläche soll dem Anbau von Nutzpflanzen dienen. Mir leuchtet ja ein, dass das zu Zeiten der Lebensmittelknappheit noch eine halbwegs sinnvolle Regel war. Aber heute?? Niemand ist drauf angewiesen, seinen eigenen Salat anzubauen, warum also zwingen irgendwelche Gesetze und Satzungen dazu? Ist ein Gärtner, der Blumen und Zierpflanzen vorzieht, irgendwie schlechter? Wen stört es, wenn es jemand bei ein oder zwei Beeten belässt und ansonsten da nur eine Wiese pflegt? Was für fremde Welten! Ich würde aus eigenem Interesse Gemüse pflanzen, klar – aber warum Leute dazu zwingen, die das gar nicht wollen?

Sinnvolle Regeln zum Umweltschutz

Meine kurzer Beforschung des Themas hat natürlich auch eine Menge sinnvoller Regeln ergeben: Dass man z.B. die Nachbarn nicht durch Radio- und TV-Lärm belästigen darf, ist nur allzu verständlich. Auch der Betrieb von lauten Geräten ist auf bestimmte Zeiten beschränkt, da gibt’s nix zu meckern. Auch gefallen mir die oft zu lesenden Regeln zum naturnahen Gärtnern: keine chemischen Pflanzenschutzmittel, Unterstützung der Kleintiere, Vögel und Insekten, Kompostierung und vieles mehr – aber warum gibt es lange Listen von „verbotenen Gehölzen“?

Und warum so dermaßen einschränkende Vorschriften bezüglich der Anpflanzungen, insbesondere bezüglich Obst- und anderer Bäume? Würde nicht die allgemeine Regel genügen, dass der Nachbar verlangen kann, nicht durch eine Pflanzung im Nachbargarten BESCHATTET zu werden? Damit hätte man doch das sinnvolle Anliegen hinter diesen Vorschriften mit einer einzigen Regel erfasst und könnte sich das ganze Verbots- und Abstandslistenwesen sparen!

witzige Gartenbewohner

Beim Schlendern durch eine solche „verregelte“ KGA haben wir übrigens bemerkt, dass es mit der Einhaltung der Regeln nicht immer so funktioniert. Da waren recht viele Hecken ÜBER 120 hoch und erfüllten damit die Funktion, die man mit ihnen bezweckt: den Sichtschutz, der ein Gefühl der Privatheit in der Enge der Anlage erst ermöglicht.

Verordnete Kleinheit

Ach, noch ein letzter Punkt: Warum „sollen“ Kleingärten nach Bundeskleingärtnergesetz nicht größer als 400 Quadratmeter sein? Oder gar nur 250 m² +/- 20%??? (Was gilt denn nun?) Warum kann eine Gemeinde vor ihren Toren keine „neue GA“ einrichten, deren Gärten 600 oder 1000 Quadratmeter haben? Was spricht dagegen, wenn das Land dafür da ist?

Abgesehen von meinen Fragen: Wie sind den EURE Erfahrungen mit KGAs?? Eher angenehm, unproblematisch – oder nervig?

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Autor: ClaudiaBerlin

Claudia lebt und gärtnert in Berlin und bloggt seit 2005 rund ums naturnahe Gärtnern. Folge dem Blog auf Twitter.com/gartenzeilen - da gibts Lesetipps und allerlei Infos rund um unser tolles Hobby.

27 Kommentare

  1. Tja, Fragen über Fragen, nicht wahr? Zumindest was den Sinn der Heckenhöhen angeht, kann ich vielleicht eine Erklärung liefern (auch wenn die Euch nicht gefallen wird): Die Hecken sollen so niedrig sein, damit sie eben gerade keinen Sichtschutz bieten. Die Kleingartenanlagen (und u.a. deshalb werden die sie bewirtschaftenden Vereine als gemeinnützig anerkannt) dienen nach der Vorstellung des Gesetzgebers nicht nur der Eigenversorgung mit Obst und Gemüse oder der Selbstbespaßung der Gärtner, sondern der Erholung der gesamten Stadtbevölkerung, die an den Gärten vorbeischlendern und sich daran erfreuen soll. Ob das sehr realistisch ist, vermag ich für andere Anlagen kaum einzuschätzen, bei uns jedenfalls trifft man auf den Wegen hauptsächlich andere Gärtner…

    Zum Gemüse- und Obstanbauzwang bleibt wohl nur zu sagen, daß es offensichtlich eine überkommene Anforderung ist, allerdings stört es mich nicht, weil ich eigenes Obst und Gemüse ganz spannend und lecker finde. 1/3 der Gesamtfläche bekommt man schon voll mit irgendwas Eßbarem, und wenn man nur sich wild ausbreitende Erdbeeren pflanzt oder einmal im Jahr alles voller Kartoffeln steckt ;-)

  2. Ich bin heilfroh, keinen Garten mehr in einer KGA zu haben. uns mussten sogar 2/3 als nutzfläche bebaut werden und nur 1/3 durfte Rasen etc. sein. Um dafür zu sorgen, dass sowas auch eigehalten wird, wurden kurzerhand Hochbeete in den einzelnen Parzellen angelegt. Dabei hatte man auch kein Mitspracherecht, wie bzw. wo diese denn sein sollten. Wenn man Pech hatte, lagen die eigenen Hochbeete direkt an den Hochbeeten des Nachbargartens, was eine Heckenpflanzung tec. unmöglich machte. Auch das bewirtschaften derselbigen gestaltetet sich (je nach Lage) recht umständlich, denn bei den meisten Fällen musste man wirklich darauf herumlatschen und konnte nicht von den Seiten her bearbeiten.
    Ich habe aber auch schon von KGA gehört, die ihren Nutzern bei der Gestaltung des Gratens völlig freie Hand lassen. Wenn eben nur Grünfläche gewünscht wird, dann ist das in Ordnung. Man kann also nicht sagen, dass es allgemeingültige Vorschriften sind.

  3. Da geh ich doch lieber noch mehr arbeiten, um mir irgendwann ein noch größeres Haus mit einem noch größeren Grundstück kaufen zu können. Da kann ich dann schalten und walten wie ich will. Mich durchzieht ein ekeliger Schauer, wenn ich etwas über solche Vorschriften lese. Nienever würde ich mich in eine KGA einpachten!

  4. Was ich noch ganz vergessen hab: Meine Lingusta Hecke ist drei Meter hoch und noch zu niedrig. ;)

  5. So ist es eben in Deutschland. Alles wird bis ins Detail geregelt – und dann werden die Regeln so angewendet, dass jeder Nutzer mehr oder weniger zufrieden ist. Bis dann mal jemand kommt, der alles ganz genau auslegen muss..

  6. Das finde ich schon etwas kleinkariert, man bezahlt eine Menge Geld um ein wenig Erholung, Entspannung und Einwegfrüchte zu haben und dann sowas. Vorallem im Garten typischer Deutsch geht nicht.

  7. Ich bin seit 9 Jahren Kleingärtner und in unserer Anlage wird das alles nicht so verbissen gesehen. Mit einem alljährlichen Rundgang und nur einem Blick über den Gartenzaun wird nachgeschaut, ob nicht nur Rasen da ist sondern auch Nutzpflanzen. Meine eigenen Tomaten, Kartoffeln… schmecken sowieso besser als gekaufte! Und erst die Kirschen!!! Auch die Hecken sind unterschiedlich hoch und in die Gartengestaltung redet niemand hinein. Meine Gartennachbarn haben sich inzwischen auch daran gewöhnt, dass ich Biogärtner bin und es auch Wildkräuter gibt… Ich möchte den Garten nicht mehr missen. Am besten ist, dass ich in 10 Minuten mit dem Fahrrad dort bin. Mit dem Auto brauche ich länger!

  8. Ich bin auch seit 12 Jahren Kleingärtner. Bei uns gibt es sehr viele offizielle Regeln, an die sich jedoch niemand so wirklich hälllt. Auch die gemütliche Atmosphäre ist mit den Jahren verschwunden! Früher gab es Gartenfeste …. heute ist es ein Wunder wenn man ein Guten Tag von anderen Kleingärtnern hört

  9. Vorschriften über die Höhe von Hecken gibt es nicht nur in Kleingärten, auch als Hausbesitzer mit Garten ist man davor nicht gefeit. Schwierig wird es nur, wie Ruth schon schreibt, wenn die lieben Nachbarn lauter Rechthaber sind , die Höhe der Hecke nachmessen, und genau auf die Einhaltung aller anderen Regeln achten. Und von solchen revierbesessenen, regelfanatischen, zwanghaften Mitmenschen haben wir etliche in unserem Lande.
    LG
    Sisah

  10. Da ich ja beruflich mit Gärten fremder Leute zu tun habe als selbstständiger Landschaftsgärtner in München, komme ich auch manchmal in solche Kleingartenanlagen, allerdings meist nur zum Obstbaumschnitt, denn die anderen Dinge machen die Leute ja selbst. Diese Spießigkeit der Regulierungen hat mich schon des öfteren amüsiert. Das Beste war (damals noch in meinen Nürnberger Zeiten in den 80ern): Kleingartenverein XYZ, Vorsitzender
    Dr. Kleinlein -Kleinheit pur!

    da unten die „Spam protection“: wer weder Englisch noch rechnen kann (z.B. Jugendliche mit „Migrationshintergrund“ aus „bildungsfernen Schichten“……….Pech gehabt ;-)

  11. Kleingärtner bin ich schon lange und zwar, weil ich, wie Marion (Nr.7), Wert auf ökologisch-biologischen Anbau lege. Also keine Chemie im Garten.
    Unsere Gartenanlage ist klein, jeder hat eine Parzelle von 200 qm, ich habe mir zwei genommen, um Kartoffeln anpflanzen zu können.
    Reglementierungen gibt’s nur wenig, jeder kann Nutzgarten, Ziergarten, Teiche usw. anlegen. Einige halten Kleintiere, bisher in Grenzen.
    Aber „Blockwarte“ gibt’s schon, will sagen, die ewigen Kontrolleure und Nörgler. Mit denen zu diskutieren, hat keinen Sinn, aber sich über sie ärgern, bringt auch nichts.
    Morgen findet die Gartenbegehung statt, die Hecken sind alle geschnitten (etwa 1m hoch),die Rasenflächen gemäht. Was kann da schon schief gehen! :-D

    Gartengrüße von
    Helmut

  12. Gloria, Victoria, unsere Kleingartenanlage ist in der Kategorie B ERSTER geworden!! Die Begründung der Jury: Die Gärten entsprechen überwiegend den neuen kleingärtnerischen Vorstellungen einer natürlichen Nutzung.
    Jetzt darf die Anlage in die Kategorie A aufsteigen – wenn das nichts ist! ;-)

    Gartengrüße von Helmut

  13. Hallo!
    nach welcher reihenfolge muß man sich den nun richten was gesetze und satzungen angeht?
    bundeskleingarten gesetzt satzung des verbandes und eigene gartensatzung?
    wenn im kleingartengesetz die größe mit 24qm angegeben ist für laube und pergola ist das für alle bindend auch wenn der verein unterpächter der stadt ist?oder die vorgaben des verbandes!
    z.b farbe der laube und der Ziegel?wenn der verband naturfarben angibt darf die gartensatzung was anderes reinschreiben?wie soll man da noch wissen was man darf und was nicht!und warum hat der eine was was eigendlich vom verband her nicht erlaubt ist und wieso darf ic was nicht machen,was eigendlich ein internes problem ist wo der verband und die stadt sagen das geht ok!!!!???hilfe wäre sehr nett

  14. in meinem garten stand eine kleine hütte die ich auf anweisung vom gartenvorstand abreisen mußte als ich den garten übernahm. ich kaufte mir ne neue. meine frage: darf ich die hütte die ich gekauft habe wieder entfernen wenn ich den garten wieder abgebe? kann mir einer diese frage beantworten?

  15. @ jacki: Der Eigentümer des Grundstücks, bei uns der Bezirksverband, hat sogar das Recht zu verlangen, das alle Aufbauten und Anpflanzungen entfernt werden. Er kann aber, bei allem was direkt mit seinem Grund verbunden ist, auch bestimmen das es bleiben muss. Dafür gibt es dann eine Entschädigung an den Käufer der Laube, des Baumes o.ä.. Ist die Hütte eher mobil darfst du damit machen was du willst.

  16. Hallo Gartenfreunde! Ich bin 36 Jahre alt und nun Kleingärtner seit 2008 (mit Unterbrechung). Ich entdecke hier in in unserer Stadt ständig neuen Schwachsinn, der für KG´s gelten bzw. nicht gelten soll. Gibt immer wieder Schlaumeier, die dir was erzählen wollen, wie dick dein Kohlrabi sein darf oder ob bei entsprechender Lage ein Aussentor erlaubt ist (welches übrigens in meinem jetzigen Garten schon seit 25 Jahren existiert). Ich hatte einen Garten, in dem alle 4 Wochen zum Arbeitseinsatz !angetreten! werden musste und durch gezählt. Wer nicht da war, musste Strafgeld zahlen!!! Höhepunkt der Idiotie war ein Faustkampf zwischen 60-jährigen Rentnern im Streit um die Höhe einer Hecke!!!! Viele erfinden auch gerne Gesetze, die aber nirgends belegbar sind. Da gehts dann nach dem Prinzip: „Ober schlägt Unter“ Wenn unserem Kreisverband die Situation hier zu unangenehm wird, wird die Sparte einfach dicht gemacht und als Bauland frei gegeben. Entschädigung? Fehlanzeige! Du bekommst irgendwo nen brach liegenden Garten angeboten und wenn du den nicht nimmst, dein Problem. Das Kleingartentum in Deutschland macht sich selbst kaputt und die Gärtner tragen auch eine gewisse Mitschuld daran.
    Auf ein frohes Gartenjahr 2013…

  17. Aktuelle Bauvorschriften beachten: http://www.bauregelwerk.de

  18. Selbst kleingärtnerin, leider nicht mehr in der Lage Gesundheitlich in der Lage vieles nicht mehr selbst erledigunen zu tun zu können. Seit dem spiessrutenlauf.

  19. Eigentümer, leider als Nachbarn ist der Meinung, hochbeet, in ihren Augen Kompost darf dort nicht hingebaut werden.

  20. Es ist schon spannend was ich da so lese und mir viel da ein “ Es kann der Beste nicht in Frieden leben wenns dem bösen Nachbar nicht gefällt „.
    Es ist schon schreckhaft die Kleinkrämerei im Vereinswesen, auch die aus meiner Sicht unsinnigen Regelungen, vielleicht kommt auch noch die Regel wann die Sonne scheinen darf und wann nicht.
    Für mich gibt es da eigentlich nur eine Richtschnur die im wesendlichem des Zusammenleben in der Gemeinschaft betrifft. Hier sollte das Hirn etwas aktiver einbezogen werden und oftmals reicht auch ein gesunder Menschenverstand.

    Auch ohne gewisse Regeln geht es nicht sonst haben wir Wild West Verhältnisse
    und jeder macht wie es ihm gerade gefällt und so in den Kram passt.

    Übrigens besteht auch die Möglichkeit den Herrn Korrekt aus dem jeweiligen
    Amt zu entfernen, mittels Mitgliederversammlung , hat nur einen Haken es muss ein anderer machen , findet ihn und los geht es.

    Zu meiner Person habe im vergangenem Jahr den Vorstand in einer Kleingartenanlage übernommen , es kostet viel Zeit und ein enormes Stehvermögen das verknöcherte System aufzubrechen. Mit dem Hang zu einer gewissen Grundordnung und auch der Unterstützung der örtlichen Stadtbehörde
    sollte es doch gelingen. Ich habe auch den Eindruck das die Gartenfreunde lange darauf gewartet haben und fleißig mitziehen. Aber eins werde ich nicht machen
    ein Krümelgacker im Sinne der Regeln zu sein.

    Liebe gartenfreunde macht Türen und Fenster auf lasst den Mief der Vergangenheit raus und frische Luft und Sonne hinein.

    In diesem Sinne alles Gute.

  21. Liebe Leute – ich habe auch einen Kleingarten übernommen und weiss gar nicht so wirklich worüber sich alle immer aufregen. Es gibt einen Pachtvertrag, der das finanziell-rechtliche regelt, eine Vereinssatzung (die auch irgendwas regelt) und eine Gartenordnung, dann noch je nach Bedarf Satzungen der Kreis- oder Landesverbände. Gut, das ist viel – aber alles steht doch meist schon seit Ewigkeiten fest und ist geregelt.

    Wenn man nun einen Pachtvertrag mit einer resriktiven und engstirnigen Gartenordnung unterschreibt, dann ist man doch selbst dran Schuld.

    Alles andere kann man vorab nachlesen und auch im Falle eines Falles – wenn dann der Vorstand vor der Tür steht – nochmal. Im Zweifel hat man selbst die Sache eben falsch gesehen und ändert sie. Ansonsten hat der Vorstand oder wer auch immer dies falsch gesehen und soll das Gegenteil schwarz auf weiss belegen.

    Fertig.

    Informieren > Agieren – das war schon immer eine gute Reihenfolge.

    Viel Erfolg!

  22. Zu den vielen Meinungen gibt es viel zu sagen:
    – z.B. dass das evtl. Abräumen bei Pachtaufgabe im BGB geregelt ist. Der Eigentümer kann das verlangen;
    – dass Heckenhöhen und Pflanzabstände in jedem Bundesland (anders) geregelt sind und nicht nur eine KGA betreffen;
    – dass es Regeln des Zusammenlebens geben muss und gibt (nicht nur im KG);
    – dass es immer auf den Standpunkt ankommt, z.B. wenn ich (gerade in kleinen Gärten) den Platz an der Grenze zum Anbau benötige aber dort eine 2-m-Hecke steht, kann ich das vergessen (Sonne, Wurzeln, …);
    – dass das Kleingartenwesen neu geregelt werden muss, steht wohl außer Frage, heute sind die Bedingungen andere;
    – man beachte aber, dass es zwei wesentliche Vorteile der Pacht im Kleingartenverband gibt (gegenüber der privaten Pacht): a) so gut wie unkündbar und b) weitaus billiger.

    Was mich besonders stört ist gerade die Nichteinhaltung der Bestimmungen, so komisch manche sind, man könnte aber damit leben, man muss ja nicht Kleingärtner werden.
    Nur wenn man neu ist, wird man kontrolliert, bekommt man Auflagen das und jenes zu ändern, was bei allen anderen Nachbarn nicht anstößig ist: „ist Bestandsschutz, wurde genehmigt, geht heute nicht mehr“ usw. erhält man zur Antwort.

    In diesem Sinne: frohes Gärtnern ob im KGV oder nicht!

  23. Liebe Gartenfreunde, ihr habt recht, Gesetze über Gesetze, was man alles tun und lassen soll.
    Aber anderseits kann ich euch sagen das das Kleingarten Gesetz auf der anderen Seite mit Füßen getreten wird, denn Kleingartengesetz sagt, man soll kein Sicht Schutz von vorne machen, aber anderseits lassen sie zu das ein Imbiss direkt 31 cm vorm Garten Zaun hin geklatscht werden darf, so das man kein Fenster mehr öffnen kann, wegen den ekligen Geruch, und den ganzen Tag und Nacht dein Fenster so hell beleuchtet wird, das du die Jalousie gar nicht mehr hoch machst. usw..

    Gruß Frank

  24. @Frank: um das zu beurteilen, braucht es mehr Angaben! Was ist denn das für ein Imbiss? Steht der auf Vereinsland oder auf öffentlichem Grund? Auf einer Gartenparzelle dürfte er jedenfalls NICHT stehen – und genau da gelten die Höhenangaben für Hecken: Normalerweise 1,20, aber zur „Straßenseite“ (=Außenbereich) auch bis 1,80 hoch. Jedenfalls ist das bei uns so.

    Wenn der Imbiss privat und draußen steht, solltest du prüfen, ob das Abstandsgebot eingehalten wurde.

  25. Hi Claudia,
    das ist ein fester Imbiss, nennt sich Imbiss zum Würfel 4, alle 4 Imbisse stehen auf
    öffentlichen Grund, aber nur auf Grünflächen, und nur in Reinickendorf Berlin,
    weil der Besitzer mit den regierenden Bürgermeister von Reinickendorf sehr enges
    Verhältnis hat.
    Ich denke mal das das Abstandsgebot mit Sicherheit nicht eingehalten wurde, habe aber leider noch nichts im Netz finden können.
    Habe auch schon verzweifelt sämtliche Ämter angeschrieben und mich beschwert,
    um so mehr ich da schreibe um so mehr kommt nur merkwürdige Sachen heraus.
    z.b.. hat der Imbiss in einen Brief eine Genehmigung für ein beweglichen Imbiss, was er nicht ist, beim nächsten Brief hat der Imbiss auf einmal eine Genehmigung für ein Kiosk, wo ich mich frage wo ist der Kiosk.
    Denke mal er wird vielleicht nur für ein beweglichen Imbiss eine Genehmigung haben, und nicht für ein festen, angebaut hat er auch nach und nach, was garantiert nicht zulässig ist.
    Aber die zuständigen Ämter schweigen sich aus, und es passiert nichts, bis jetzt kann er machen was er will.

    Durch den zu wenigen Abstand, wurde auch schon mein Zaun kaputt gemacht durch die Wildpinkler.
    Gruß Frank

  26. Lieber Frank,
    was sagt eigentlich der Vorstand deiner KGA dazu?

    Ich vermute, du wirst einen Rechtsanwalt brauchen, um dagegen vorzugehen – Gerüche sind nicht messbar wie Lärm, also haben Ämter häufig keine Lust, sich zu befassen – das wird dann erst in einen etwaigen Gerichtstermin geklärt. Du solltest jedenfalls Notizen machen, von wann bis wann welcher Geruch und sonstige Belästigung auftreten. Da die Imbissbude auf öffentlichem Grund steht, hast du vermutlich Chancen, etwas zu erreichen.
    Für die „Wildpinkler“ wird sich wohl erstmal niemand verantwortlich fühlen. Auch da wirst du beweisen müssen, dass der Imbis verantwortlich ist – etwa weil zu bestimmgen Zeiten dort Getränke verkauft und vor Ort konsumiert werden.

    Was ich seltsam finde: Dass offenbar einfach nur dein Zaun die Außengrenze bildet. Da sind ja ansonsten meist Hecken üblich, die dann auch höher sein dürfen als Standard und besser schützen.

    Hier mal ein ähnlicher Streit – vielleicht inspiriert dich das eine oder andere, evtl. findest du auch Behörden, die du noch nicht angeschrieben hast:

    https://www.juraforum.de/forum/t/starke-geruchsbelaestigung-durch-gewerblichen-grillstand-auf-nachbargrundstueck.516034/

  27. @Frank: mir fällt grade noch ein, dass deine Nutzung der gepachteten Parzelle ja deutlich durch die Gerüche, den Lärm und die Beleuchtung eingeschränkt ist!
    Schreib doch mal an den zuständigen Bezirksverband der Gartenfreunde und fordere eine Senkung der Pacht wg. eingeschränkter Nutzung – natürlich mit genauen Angaben zu den Belästigungen (Geruch, Lärm, Licht, Wildpinkler – verletztes Abstandsgebot). Sei aber nett und bitte sie um Untertützung und Hilfe – frag sie, welches weitere Vorgehen sie empfehlen…

    Das geht davon aus, dass der Bezirksverband der eigentliche Pächter ist, der an die einzelnen Gartenfreunde unterverpachtet – und nicht der Verein.

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