Die darf eigentlich gar nicht mehr so heißen, denn laut EU Verordnung vom 26. Oktober 1982 darf nur noch Brotaufstrich aus Zitrusfrüchten Marmelade sein. Alles andere ist Konfitüre. Also hab ich aus 4 kg entsteinter Kirschen etwa 6 kg Kirschkonfitüre … Weiterlesen
29. Juni 2007
von Matthias
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