Wer im Kleingarten einen schattigen Sitzplatz schaffen möchte, hat leider nicht alle Freiheit der Wahl wie die Besitzer von Privatgärten. Der Stolperstein ist immer mal wieder das Bundeskleingartengesetz, das die Größe der Laube einschließlich überdachtem Freisitz auf 24 Quadratmeter begrenzt:
Da heißt es in §3 Abs. 2:
„Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein“.
Aber keine Sorge, das einfache Aufstellen eines Sonnenschirms ist in jedem Fall erlaubt, denn dieses Gesetz bezieht sich ausschließlich auf die „Bauten im Garten“. Ein stundenweise aufgestellter klassischer Sonnenschirm, der gegen Abend geschlossen und am Saisonende weggeräumt wird, ist ganz gewiss kein „Bau“!

Extra großer Gastro-Sonnenschirm im Garten
Problematisch wird es erst, wenn es sich um eine an das Gartenhaus angebaute Überdachung handelt, die „fest mit dem Boden verbunden“ ist: Das wird dann als Teil des Gartenhauses gerechnet und zählt zu den 24 m²!
Ist eine Pergola die Lösung?
Unproblematisch bleibt die Konstruktion also, wenn Gartenlaube und überdachter Freisitz zusammen unter dieser Grenze bleiben. Ist die Fläche bereits ausgeschöpft, können feste Anbauten dagegen schnell zum Streitfall werden. Dabei kommte aber auch auf die Vorstände der jeweiligen Kleingartenanlage: Das sind Ehrenämter und es ist dem Vorstand überlassen, wann er für die „Herstellung des rechtmäßigen Zustands“ sorgt. Oft passiert das erst beim Pächterwechsel, indem der neue Gartenpächter eine Auflage zum „Rückbau“ bekommt.
Wäre eine reine „Pergola“ die Lösung? Eigentlich versteht man darunter ein Rankgerüst für Kletterpflanzen. Wird sie allerdings dauerhaft überdacht, kann der Verein sie als Erweiterung der Laube bewerten. Ob das auch schon dann der Fall ist, wenn etwa Kletterpflanzen an Drähten die Pergola „überdachen“ und so Sonnenschutz gewährleisten, kommt dann wohl auf den Einzelfall an und hängt von der Gartenordnung und der Praxis des jeweiligen Vereins ab.

Kleines Gartenhaus mit Pergola, beides zusammen bleibt unter 24m² Stellfläche.
Mobile Lösungen für Schatten
Für einen flexiblen Sonnenschutz sind bewegliche Konstruktionen jedenfalls die sicherere Wahl. Sie lassen sich bei Bedarf aufstellen oder ausfahren und am Saisonende wieder entfernen. Insofern sind sie kein „Bau“! Hier eine Liste der Möglichkeiten, die keine Probleme verursachen dürften, jedenfalls nicht wegen der 24m²-Regel:
- Ein klassischer Sonnenschirm ist wie gesagt die einfachste Lösung. Wenn das nicht reicht: Auch große Ampel- und Marktschirme schaffen viel Schatten, ohne dass daraus gleich eine bauliche Anlage wird.
- Eine ausfahrbare Markise kann die Terrasse direkt am Gartenhaus beschatten. Bei starkem Regen sollte sie eingefahren werden, damit sich kein Wasser auf dem Tuch sammelt.
- Ein Sonnensegel kann sinnvoll sein, wenn die Terrasse eine ungewöhnliche Form hat oder der Schatten gezielt gelenkt werden soll. Wichtig sind stabile, aber möglichst nicht dauerhaft wirkende Befestigungen und eine Konstruktion, die sich wieder abbauen lässt.
Bei Sonnensegeln kommt es natürlich sehr auf die örtlichen Verhältnisse an. Der Sonnenstand, die Ausrichtung der Laube sowie hohe Bäume und Nachbargebäude entscheiden darüber, ob das Segel tatsächlich zur gewünschten Tageszeit Schatten spendet. Neben dem klassischen Sonnensegel-Dreieck sind auch viele andere Formvarianten erhältlich.

Tipp: Um im Herbst bei tief stehender Sonne den Sitzplatz vor dem Gartenhaus zu beschatten, kann auch schon eine Hollywoodschaukel genügen, die seitlich neben der Terrasse aufgestellt wird. Deren Überdachung funktioniert prima als Sonnenschutz.
Partyzelt und Pavillon: Keine Dauerlösung

Ein Partyzelt wirkt zwar mobil, wird im Kleingarten aber nicht automatisch wie ein Sonnenschirm behandelt. Es ist meist mit Heringen, Gewichten oder einer ähnlichen Konstruktion am Boden fixiert. Dadurch kann die überdachte Fläche bei einer dauerhaften Nutzung als Teil der Laube gewertet werden.
Für ein Gartenfest oder einen kurzen Besuch wird ein Partyzelt oft geduldet. Als festes Terrassendach ist es jedoch keine verlässliche Lösung. Wer es länger stehen lassen möchte, sollte vorher den Vorstand fragen und die Regeln des eigenen Kleingartenvereins prüfen.
Vor dem Aufbau nachfragen
Das Bundeskleingartengesetz setzt den Rahmen. Die konkrete Auslegung kann aber von Verein zu Verein unterschiedlich sein. Das gilt besonders für Pergolen, Markisen, Sonnensegel und temporäre Pavillons.
Am besten wird ein geplanter Sonnenschutz vor dem Kauf kurz mit dem Vorstand besprochen. Das verhindert Ärger, wenn die Laube bereits nahe an der zulässigen Fläche liegt oder die Konstruktion dauerhaft wirken könnte.
Warum gibt es die Begrenzung auf 24m³ durch das Bundeskleingartengestz?
Man mag sich nun fragen, warum es derlei beschränkende Gesetze für Kleingärten gibt. Manche halten das einfach für eine typisch deutsche Unart, die jeden Kleinkram bis ins Detail regeln will. Darin liegt durchaus ein Körnchen Wahrheit, doch im wesentlichen geht es dem Gesetzgeber hier um die sozialpolitische Intention:
- es sollen keine Wochenendhaus-Gebiete entstehen, denn die geringe Pacht und andere Schutzvorschriften des BKleingG sind Privilegien, die sich nur durch den Nutzen der Anlagen für die Allgemeinheit begründen lassen.
- Die Lauben und Gärten sollen bei der Übernahme erschwinglich bleiben, die Ablöse nicht nur für Reiche bezahlbar.
- Zudem dienen die KGAs der Durchgrünung und Belüftung der Städte, sowie der Erholung der Anwohner, die dort spazieren gehen können. Hoch gerüstete, große, teuer ausgestattete Lauben mit aufwändigen Vorbauten würden diesen Zielen widersprechen, genau wie zu hohe und dichte Hecken rund um die einzelnen Gärten.