Etwas Furchtbares bahnt sich an: Stoppt das Leistungsschutzrecht!

Leistungsschutzrecht stoppen! from D64 on Vimeo.

Vielleicht fragen sich viele Gartenfreundinnen und Gartenfreunde jetzt, was das für ein seltsames Thema für ein Gartenblog ist!

Leider werden wir jedoch alle massiv betroffen sein, wenn das Gesetzesvorhaben, das gestern (ganz kurz nur, in tiefster Nacht!) in erster Lesung im Bundestag behandelt wurde, tatsächlich Gesetz wird.

Mit übelstem Kampagnen-Journalismus fordern die Verleger, angeführt von Springer, seit Jahren dieses Gesetz, mit dem sie für Links (plus die einleitenden Sätze) auf Suchmaschinen und anderen „Aggregatoren“ kassieren wollen. Das ist absurd, denn schließlich kommen die meisten Leser über solche Suchergebnisse und Linklisten überhaupt erst zu den Artikeln der Verlage.

Die tun nun aber so, als würde ihnen „Inhalt geklaut“, was definitiv gelogen ist, denn: Lange schon haben sie die Möglichkeit (genau wie jeder Blogger), durch eine Kennzeichnung ihrer Seiten im Quellcode (robots.txt) selbst zu bestimmen, ob ein Artikel in der Suchmaschine landen darf – und sogar, ob nur als Link oder auch mit dem ersten Satz.

Das tun sie aber nicht, sondern geben im Gegenteil viel Geld dafür aus, ihre Seiten so zu „optimieren“, dass sie bei Google etc. möglichst weit oben in den Suchergebnissen stehen. Gipfel der Heuchelei!

Es geht NICHT nur um Google: Aus für die Gartenblog-News!

Vielleicht denken manche von Euch: Och, Google, die „Datenkrake“ hat doch genug Geld und könnte ja durchaus etwas zahlen. Aber das Gesetz betrifft NICHT NUR GOOGLE, sondern alle „technisch-redaktionell aufbereiteten“ Linklisten. So etwas wie die Gartenblog-News wird es dann nicht mehr geben können. Denn im Gesetzesentwurf heißt es zur frage, WER denn berechtigt ist, für Links abzukassieren:

“Wenn ein Blog sich als eine redaktionell ausgewählte Sammlung journalistischer Beiträge darstellt, die fortlaufend unter einem Titel erscheint, wird auch ein Blogger durch das neue Leistungsschutzrecht geschützt und ist damit vergütungsberechtigt, wenn andere seinen Blog nutzen. Ist z. B. ein Blogger hauptberuflich als freiberuflicher Journalist tätig und setzt er sich auf seinem Blog mit seinem Schwerpunktthema auseinander, dann handelt er, wenn er hierbei Presseerzeugnisse von Dritten nutzt, zu gewerblichen Zwecken. Wenn sich sein Blog als eine verlagstypische Leistung darstellt, kommt der Blogger in den Genuss des neuen Leistungsschutzrechts.”

Das bedeutet dann: Niemand, der Links listet, kann sich sicher sein, ob das Verlinken eines Blogbeitrags in so einer Liste nun möglicherweise gebührenpflichtig ist oder nicht!

Informationsfreiheit wird beeinträchtigt

Neben Blogs und Suchmaschinen gibt es auch noch viele andere, die ganz oder halb-automatisch Links zusammen stellen: Twitter, Facebook, persönliche Bookmark-Listen, News-Reader zum Beispiel. Es ist wichtig für die Meinungsbildung in den heutigen Informationsmassen, dass es solche Dienste gibt, die einen Überblick über alle im Web erscheinenden Infos zu einem Thema geben.

Würde das Leistungsschutzrecht Gesetz, würde das Internet in Deutschland schwer beschädigt. Das sagt auch das Max Plank Institut (eine Riege honorigster Professoren und Urheberrechtsexperten) in seiner Stellungnahme:

“Der Bedarf für ein solches Schutzrecht wurde bislang in keiner Weise nachgewiesen. Es besteht die Gefahr unabsehbarer negativer Folgen.”

http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme_zum_Leistungsschutzrecht_fuer_Verleger.pdf

Aufruf von D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt:

Helft mit und informiert eure Freunde über die Auswirkungen des Leistungsschutzrechts!

1. Teilt dieses Video!
2. Nutzt den URL-Shortener!
3. Wenn ihr ein WordPress-Blog habt, nutzt das Plugin!

Wie? Steht hier.

Ich freue mich, wenn du Artikel teilst, die du gut findest. Zum Datenschutz: Erst wenn du auf einen dieser Teilen-Buttons klickst, werden Daten an den jeweiligen Dienst übertragen. Mehr dazu unter Menüpunkt "Datenschutz".

Autor: ClaudiaBerlin

Claudia lebt und gärtnert in Berlin und bloggt seit 2005 rund ums naturnahe Gärtnern. Folge dem Blog auf Twitter.com/gartenzeilen - da gibts Lesetipps und allerlei Infos rund um unser tolles Hobby.

4 Kommentare

  1. Ui, das hört sich nicht gut an!
    Betrifft das auch Links, die man beispielsweise bei Facebook zu Seiten aus Online-Zeitschriften (z.B. spiegel.de) setzt?
    Das wäre ja grauenhaft!
    Und wie blöde von diesen Zeitschriften-Verlegern, denn im Grunde sind solche Links doch so etwas wie Werbung für ihre Online-Zeitungen und bringen jede Menge Besucher, was sich wiederum auf die Preise ihrer Werbeanzeigen auswirkt …
    Oder hab ich das jetzt völlig falsch verstanden?

  2. Einzelne, händisch gesetzte Links fallen nicht darunter.

    Wenn allerdinge FB oder G+ automatisch Bilder aus der Seite drunter setzt, könnte das – streng genommen – gegen das Urheberrecht verstoßen. Völlig irre,ja!

    Auch das Leistungsschutzrecht ist der absolute Blödsinn, der den Verlagen nicht nutzen, sondern schaden wird!

  3. Dort gibt es eigentlich nur eine Lösung, meidet die Seiten der Großen Verlage, das Zeitungssterben macht bei denen nicht halt und die suchen verweifelt nach einer neuen Einnahmequelle, wenn dort keiner mehr lesen tut, dann wird es eng für Springer und Co.

  4. Tja, irgendwie müssen die Kosten für’s Linkbuilding wohl wieder reingeholt werden…

    Meiner Meinung nach ist das ganze absolut lächerlich, schließlich sind alle Informationen der (bei google und co) verlinkten Seiten ja bereits öffentlich zugänglich und nur zu diesem Zweck erstellt worden, unabhängig von der Verlinkung durch Suchmaschinen. Wie kann man hier also von Verletzungen des Urheberrechts sprechen?

TopBlogs.de das Original - Blogverzeichnis | Blog Top Liste