30. Dezember 2008
von ClaudiaBerlin
4 Kommentare
Auf die Idee, das mal zu thematisieren, hat mich Wolf Meißner gebracht, der auf seiner Website Gartenverein.com dazu kritische Töne anschlägt. Leider fand ich keinen Artikel, der seine Kritik wirklich zusammenfassend darstellt und auf den Punkt bringt – es klingen lediglich Probleme an, vor allem Überalterung der Vereinsmitglieder und leer stehende Parzellen.
Inwiefern das mit dem Bundeskleingartengesetz zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht! Hier in Berlin gibt es – je nach Lage der Kolonie – volle Wartelisten mit Interessenten. Wobei klar ist: je höher der Wert der auf dem Grundstück versammelten Werte (Laube, Bepflanzung, Sanitär…), desto weniger Interessenten melden sich. Zweitausend Euro haben eben mehr Leute auf der Kante als 10.000 – doch ist diese „Ablöse“ ja eigentlich sehr normal, schließlich will man diejenigen, die einen Garten aufgeben, nicht einfach enteignen.
In unserem Kleingartenverein ist der Altersdurchschnitt auch (noch) sehr hoch, doch interessieren sich zunehmend jüngere Menschen fürs Gärtnern, es kommt ja in letzter Zeit ein bisschen in Mode. Über die einzelnen Restriktionen des Gesetzes kann man mit Recht streiten, dass es aber eine soziale Errungenschaft ist, ein Gartengrundstück sehr billig pachten zu können, steht für mich außer Frage! Wer genug Geld hat, um sich ein Gartengrundstück zu kaufen, kann dies ja unbehindert durch Gesetze machen, kann sich auch mit anderen zusammen tun und eine selbst organisierte Privatkolonie gründen. Wo STÖRT denn das Bundeskleingartengesetz??