Brauchen wir ein Bundeskleingartengesetz?

Auf die Idee, das mal zu thematisieren, hat mich Wolf Meißner gebracht, der auf seiner Website Gartenverein.com dazu kritische Töne anschlägt. Leider fand ich keinen Artikel, der seine Kritik wirklich zusammenfassend darstellt und auf den Punkt bringt – es klingen lediglich Probleme an, vor allem Überalterung der Vereinsmitglieder und leer stehende Parzellen.

Inwiefern das mit dem Bundeskleingartengesetz zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht! Hier in Berlin gibt es – je nach Lage der Kolonie – volle Wartelisten mit Interessenten. Wobei klar ist: je höher der Wert der auf dem Grundstück versammelten Werte (Laube, Bepflanzung, Sanitär…), desto weniger Interessenten melden sich. Zweitausend Euro haben eben mehr Leute auf der Kante als 10.000 – doch ist diese „Ablöse“ ja eigentlich sehr normal, schließlich will man diejenigen, die einen Garten aufgeben, nicht einfach enteignen.

In unserem Kleingartenverein ist der Altersdurchschnitt auch (noch) sehr hoch, doch interessieren sich zunehmend jüngere Menschen fürs Gärtnern, es kommt ja in letzter Zeit ein bisschen in Mode. Über die einzelnen Restriktionen des Gesetzes kann man mit Recht streiten, dass es aber eine soziale Errungenschaft ist, ein Gartengrundstück sehr billig pachten zu können, steht für mich außer Frage! Wer genug Geld hat, um sich ein Gartengrundstück zu kaufen, kann dies ja unbehindert durch Gesetze machen, kann sich auch mit anderen zusammen tun und eine selbst organisierte Privatkolonie gründen. Wo STÖRT denn das Bundeskleingartengesetz??

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Autor: ClaudiaBerlin

Claudia lebt und gärtnert in Berlin und bloggt seit 2005 rund ums naturnahe Gärtnern. Folge dem Blog auf Twitter.com/gartenzeilen - da gibts Lesetipps und allerlei Infos rund um unser tolles Hobby.

4 Kommentare

  1. Zum Thema: Brauchen wir ein BKleingG?
    Die Kleingartenbewegung verfolgt seit den historischen Anfängen gesellschaftliche Ziele. Meist ging (und geht) es um soziale Aspekte oder um die Gesundheit bestimmter (teilweise benachteiligter) Bevölkerungsgruppen. Die kleingärtnerische Tätigkeit ist dabei nur Mittel zum Zweck. Diesem Zweck dienen alle nichterwerbsmäßig genutzten Freizeitgrundstücke und sind aus diesem Grund auch schutzwürdig (sofern sie dafür auf Pachtland angewiesen sind). Die konkrete Ausgestaltung hing immer von den momentanen gesellschaftlichen Verhältnissen und von den örtlichen Gegebenheiten (Stadt/ Land) ab. In der Hungersnot wurde freiwillig auf jedem Fleck etwas Essbares angebaut; im Krieg hatte in bestimmten Regionen die Unterbringung von Bombenopfern Vorrang. In guten Zeiten steht eben die Erholung vom Stress im Berufsleben im Vordergrund.

    Diese allgemeine gesellschaftliche Anerkennung und der damit verbundenen Schutz des Staates für die Freizeitgärtner ist kein typisch deutsches Phänomen, sondern in allen Demokratien Europas Standard (allgemein ohne spezielles Kleingartengesetz), wie die erfolgreiche Tätigkeit der Dachorganisation europäischer Freizeitgärtner, Office International du Coin de Terre et des Jardins Familiaux a. s. b. l., beweist.

    Die Grundfrage ist doch eigentlich, wie gut das Schutzbedürfnis der Freizeitgärtner unter den momentanen gesellschaftlichen Verhältnissen durch gesetzliche Regelungen erfüllt wird und wie diese Regelungen zur zeitgemäßen, progressiven Entwicklung der „Freizeitgärtnerei“ anregt und dadurch positive Effekte in der gesamten Gesellschaft entstehen.

    Ich stelle in Frage, dass unser BKleingG diesem hohen Anspruch genügt. Kritik, dass das Gesetz nicht praktikabel ist, gibt es von allen Seiten; aber offensichtlich gibt es eine rückwärts gewandte Lobby, die die Anpassung des Kleingartenrechts an die moderne Gesellschaft immer wieder verhindert.

    Beispiele:
    Niemals hat in einem Gesetz gestanden, dass es zur kleingärtnerischen Nutzung und zur Erholung notwendig ist, Obst und Gemüse anzubauen. Das ist die Erfindung des Autors der bücherfüllenden (und teilweise widersprüchlichen) Kommentare zum Gesetz. Gerichte haben dazu ganz unterschiedlich entschieden; von „nicht nur Alibifunktion“ bis zu „50% der Fläche Gemüseanbau“. Der BDG hat daraus die 1/3 1/3 1/3 Regelung gemacht und befürwortet, dass Vereine die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit verlieren, wenn dieses „Soll“ nicht eingehalten wird. Das ist also sachlich eine Knebelvorschrift, die nicht vom Gesetzgeber, sondern von den Kleingärtnervertretern kommt.

    Was unterscheidet eigentlich einen Freizeitgärtner, dessen Familie den 300 m² Pachtgarten (vielleicht noch außerhalb einer Gartenanlage) mit Sandkasten, Kinderschaukel, Rosenbeeten und Kräutergarten betreibt
    und einen Kleingärtner, der auf seinen 450 m² das gleiche tut, nur eben eine 150 m² „KleingG-Opferfläche“ beackert?

    Hier gibt es doch offensichtlich eine Lobby, die die Freizeitgärtner in „gute“ und „böse“ einteilt. Die „ganz bösen“sind die, die nicht einmal in einem Verein sind.

    Zum Verständnis lohnt ein Blick in das österreichische BKleingG, das zwar älter ist als das deutsche, aber alle Freizeitgärtner schützt. Man hätte es nur abschreiben brauchen!

    Ich freue mich auf weitere Beiträge.

  2. @Rolf

    danke für deinen Kommentar und die Konkretisierung deiner Kritik! Ich schrieb ja, über einzelne Vorschriften könne man durchaus diskutieren und speziell der Obst/Gemüse-Anbau ist etwas, das sehr nach „deutscher Regelungswut“ aussieht.

    Nun schreibst du aber selber, dass dies gar nicht dem BKleingGG zugerechnet werden kann, sondern den Kleingärtnervertretern/Verbänden selbst. Also wäre auch die Abschaffung des Gesetzes keine Lösung, da die Verbände sich selbst ihre „Vorschriften für alle“ ausdenken könnten – und ändern wird sich das erst, wenn genug Leute in diesen Verbänden eine andere Linie durchsetzen.

    Mich persönlich nervt diese „Anbaupflicht“ nicht weiter: zum einen ist es eine Frage des jeweiligen Kleingartenvereins, wie streng er das durchsetzt, zum anderen gelten auch Obstbäume und Sommerblumen in diesem Sinne als „gärtnerische Nutzung“ – steht es also dafür, sich darüber groß aufzuregen? Man kann das doch recht unaufwändig verwirklichen…

    Mich interessiert, inwiefern das Gesetz als „nicht praktikabel“ angesehen wird, obwohl es doch unzählige Kolonien mit jeder Menge Gärtnern gibt – und vielerorts lange Wartelisten.

    Würde in einer Kolonie tendenziell gar nicht mehr gegärtnert, sondern nur noch „Freizeit verbracht“, würde sich evtl. der ganze Charakter der Anlage ändern – und nicht unbedingt zum Positiven. Anstatt des Gärtnerns stünden vielleicht Aktivitäten wie feiern & grillen im Vordergrund, womit die erholsame Ruhe der meisten Anlagen dahin wäre – in Berlin gibts Bürgerinitiativen gegen die Grillwiesen, nur mal als Beispiel.

    Inwiefern Pachtgärten außerhalb von Kolonien in diesem Kontext überhaupt besprochen werden (und sei es als „böse“), verstehe ich nicht: die unterliegen doch nicht dem Gesetz und nicht den Verbänden. Wer ein Stück Land pachtet, kann da doch machen, was er will – nur ist das in der Regel eben nicht so einfach zu bekommen und vor allem nicht für so wenig Geld!

    Wo viele Menschen recht eng aufeinander hocken, bedarf es durchaus einiger Regelungen, dass da nicht dauernd das Hauen & Stechen anhebt, wie es aus unzähligen, teils in tiefe Feindschaften und regelrecht „kriegerische Handlungen“ ausartenden Nachbarschaftsstreitigkeiten bekannt ist. Insofern hab ich heute Verständnis für allerlei Regeln, auch wenn sie mir im Einzelfall nicht gefallen.

  3. Hallo Ihr Lieben,
    ich habe keinen Pachtgarten, darum habe ich mich auch nie mit der Thematik beschäftigt. Aber von Freunden sickert ab und zu durch, daß es wohl regional ganz unterschiedlich ziemlich eigenartige Vorschriften gibt (von der max.Rasenhöhe, bis zur Vorschrift bestimmte Bäume oder Sträucher setzen zu müssen, oder abholzen zu müssen!!!). Könnte es sein, daß auch auf diesem Gebiet sich die Deutschen mit ihrem hundertprozentigen „Büro- und Reglement-Bedürfnis“ hervortun?!

    Eigentlich bin ich ja auf Euren Blog gekommen, um Euch ein gesundes, gründaumiges, glückliches Neues Jahr zu wünschen, was ich nun letztlich auch noch geschafft habe!

    LG Wurzerl

  4. Pingback: Gartengeplauder über Tomaten, Beete und die kleingärtnerische Nutzung

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