In jedem Garten, der zu einer Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes gehört, muss ein Drittel der Fläche „kleingärtnerisch genutzt“ werden. Viele werden denken, das sei doch kein Problem: Wozu hat man denn einen Garten, wenn man gar nichts anbauen will? … Weiterlesen
13. Mai 2010
von ClaudiaBerlin
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