Was darf im Kleingarten gebaut werden?

Die Regeln für die „kleingärtnerische Nutzung“ einer Parzelle in einer Kleingartenanlage (KGA) nach Bundeskleingartengesetz (BKleinG) setzen den Bau-Aktivitäten enge Grenzen. Die Laube darf nur 24 m² groß sein – und daraus ergeben sich viele Fragen.

Wir haben dazu schon vor einiger Zeit eine Info-Seite erstellt, die mittlerweile viele Kommentare und Nachfragen enthält:

Vom Bundeskleingartengesetz und den Bauten im Garten

Ein guter Grund, die Seite mal wieder zu empfehlen – das Thema ist ja ein Dauerbrenner!

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Autor: ClaudiaBerlin

Claudia lebt und gärtnert in Berlin und bloggt seit 2005 rund ums naturnahe Gärtnern. Folge dem Blog auf Twitter.com/gartenzeilen - da gibts Lesetipps und allerlei Infos rund um unser tolles Hobby.

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