Achtung Gartenblogger: Eine üble Abmahnwelle läuft!

Nicht alle, die über ihren Garten bloggen, verfolgen ja das Netzgeschehen so tagesaktuell, wie ich es aufgrund meiner Web-Arbeit tue. Deshalb hier ein paar Infos über die laufende Abmahnwelle, die gerade viele Blogger verunsichert und schon zu Blog-Schließungen geführt hat.

Worum gehts? Natürlich wieder um Bilder, die in Blogs veröffentlicht wurden, angeblich ohne dass der jeweilige Blogger die Veröffentlichungsrechte gehabt hätte. Auf dem ebenfalls betroffenen Blog Amy&Pink (URL mittlerweile tot) schreibt Marcel Winatschek:

In den letzten Wochen hat die Anwaltskanzlei activeLAW damit begonnen, in Massen Abmahnungen zu verschicken, deren Forderungen oft um die 5000 Euro pro Objekt liegen. Auftraggeber ist die Berliner Bildagentur hgm-press Michel OHG, die sich die Rechte an allen möglichen Fotos und Grafiken sicherte und nun damit begonnen hat, jegliche Blogs abzumahnen, die diese in ihren Artikel veröffentlicht haben.
So soll die Seite Autodino knapp 19.000 Euro für drei Fotos zahlen, die sie verwendet haben. Die Forderungen gegen We Like That belaufen sich auf 3.000 Euro. Für eine Vorstellung des Künstlers Nathan Sawaya. Auch wir von AMY&PINK und unsere ehemalige Schwesternseite Wannafuckahipster (nicht mehr online) sollen 5.000 Euro für ein Bild von Lindsay Lohan überweisen. Und das sind längst nicht die Einzigen.

Das Besondere daran ist die Aggressivität und die Quantität mit der activeLAW gegen die deutschen Blogger vorgeht. Denn anscheinend ist es irrelevant, ob die Betreiber den Urheber der Bilder angegeben oder sogar das schriftliche Einverständnis erhalten haben. Die Google Bildersuche wurde automatisch durchforstet und es wird jeder abgemahnt, der dort auf die Schnelle zu finden war.

Ohne den rechtlichen Schutz eines Fair-Use-Gesetzes, wie es zum Beispiel in den USA schon längst in Kraft ist, ist es hiesigen Anwälten leider immer noch erlaubt, mit Massenabmahnungen inklusive horrenden Summen in Deutschland ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und damit so manche Existenz und jahrelange Arbeit in kürzester Zeit aufgrund von Habgier zu zerstören. Und das am Fließband.

Aktuell betroffen sind auch alle, die über die Bonsai-Baumhäuser des Künstlers Takanori Aiba berichtet haben und dazu Bilder dieser Baumhäuser verwendeten – durchaus ein „Gartenthema“ im weiten Sinn.

Unsummen zahlen, obwohl man die Genehmigung hat

Wer jetzt glaubt, man sei auf der sicheren Seite, wenn man Fotos verwendet, die von Künstlern, Agenturen, Vereinen und Verbänden mit der Bitte um Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wurden, irrt! In „Der Abmahnwahnsinn geht weiter“ berichtet das Blog Welikethat:

Ein weiteres Beispiel, welches zeigt wie irrsinnig diese Abmahnungen sind, ist die Geschichte des Blogs “iGNANT“… Der Betreiber der Seite hatte 2008 eine E-Mail eines Künstlers mit der Bitte um Veröffentlichung seiner Arbeiten bekommen, dies auch getan und wurde vor knapp einem Jahr von einer Fotografin, die besagte Bilder damals geknipst hat, zu einer Zahlung von 1.500 € aufgefordert. Das Problem war, dass der Künstler die Nutzungsrechte damals nur für ein Jahr erworben hatte und die Fotos dementsprechend ca. 2 Jahre ohne gültiges Nutzungsrecht auf dem Blog veröffentlicht wurden. Der Blogbetreiber musste zwar nicht die komplette Summe berappen, wurde aber im Endeffekt trotzdem zur Zahlung einer etwas niedrigeren Summe verdonnert.

Nicht immer haben die Abmahner tatsächlich das Recht auf ihrer Seite!

Mittlerweile hat sich der oben (im ersten Zitat) erwähnte Künstler Nathan Sawaya bei abgemahnten Blogs gemeldet und verlautbart, dass die Bilder, um die es geht, von seiner Verlobten gemacht wurden – und dass er weder von der abmahnenden Anwaltskanzlei vertreten würde noch jemals die Rechte an eine Agentur verkauft hätte. Erstaunlich, nicht? Mit dieser Info haben die Betroffenen immerhin die Chance, die immensen Zahlungsforderungen abzuwehren – den Ärger, den Schreck und u.U. die Kosten für eigene anwaltliche Beratung hat man aber trotzdem!

Auch mich hat es schon FAST einmal erwischt: auf meinem Blog „Unverbissen Vegetarisch“ hatte ich Produkt-Fotos verwendet, die der VEBU (Vegetarierbund Deutschland) in einer Pressemappe (!) zur Veröffentlichung angeboten hatte. Monate später bekam ich eine E-Mail des Herstellers, der mich darauf aufmerksam machte, dass ich an diesen Fotos keine Rechte hätte. Freundlicherweise hat man mich nicht abgemahnt, sondern nur die Angabe der Quelle gefordert – derlei Angaben und Voraussetzungen waren in der Pressemappe NICHT enthalten gewesen! Glück gehabt.

Was tun?

Wer ab und an Bilder ins Blog setzt, die nicht selber gemacht sind, sollte alles durchchecken und jene entfernen, zu denen keine gerichtsfeste Einwilligung des Fotographen vorliegt. Dabei reicht es nicht, sie einfach aus dem Blogposting zu löschen: sie dürfen auch nicht mehr auf dem Server zu finden sein! (Wer mit WordPress bloggt, kann sie in der „Mediathek“ löschen. Wessen Blog oder Webseite so eine Funktion nicht bietet, sollte mit einem FTP-Programm Verbindung zum Server herstellen und dort die Bilder löschen).

Und sonst? Es darf nicht so bleiben, wie es ist! Wir brauchen eine Anpassung des Urheberrechts mit mindestens einem Recht zum „fairen Gebrauch“ von Bildern in Blogs und sozialen Medien. (Derzeit ist jedes nicht eigene Bild, das Ihr auf Facebook hoch ladet oder auch nur „teilt“ potenziell abmahngefährdet!!!) Weiter müssen die Unsummen, die per Abmahnung eingetrieben werden können, auf ein deutlich niedrigeres Niveau gedeckelt werden, dann ist die ganze Sache für Anwälte nicht mehr lukrativ.

Informiert andere! Setzt Euch für die Änderung des Urheberrechts ein und unterschreibt jede Petition, die das fordert. Und wählt Parteien, die das Problem angehen wollen, bzw. schreibt an Eure Abgeordneten, dass es SO nicht weiter gehen darf!

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Mehr dazu:

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Autor: ClaudiaBerlin

Claudia lebt und gärtnert in Berlin und bloggt seit 2005 rund ums naturnahe Gärtnern. Folge dem Blog auf Twitter.com/gartenzeilen - da gibts Lesetipps und allerlei Infos rund um unser tolles Hobby.

9 Kommentare

  1. „Wer ab und an Bilder ins Blog setzt, die nicht selber gemacht sind,“

    Obacht! Auch selbst gemachte Bilder dürfen nicht so ohne weiteres verwendet werden. Fotografiere ich zum Beispiel von einem öffentlichem Platz aus ein Kunstwerk, daß nur vorübergehend im deutschem öffentlichem Raum installiert wurde… verletze ich wieder die Rechte dritter. Einfaches Beispiel: wer noch Fotos von Christos Verhüllungen hat: nicht veröffentlichen.

    Nicht selten greift auch das Hausrecht, wo man nicht dran denkt: nicht jedes Tierfoto aus jedem Zoo darf man veröffentlichen.

    Und wer ins Ausland reist, der muß noch mehr aufpassen. Nun passt der Eifelturm bei Nacht kaum in ein Gartenblog, aber jeder darf sich gerne ein Pendant zu diesem abmahnfähigen Foto wünschen. Da hat nämlich der Iluminationskünstler nur das Recht zu. (Stichwort bei Wikipedia: Panoramafreiheit)

  2. Vielen Dank, das ist eine für mich interessante Info, auch die aus dem Kommentar!
    *schauder*
    Traurig, daß es so dolle kommen muß. Mit Zitaten ist es ja auch unglaublich schwierig… dabei könnte sich so mancher mE FREUEN, daß er über’s zitiertwerden/ gezeigtwerden mehr Bekanntheit erlangt!

  3. Hallo Claudia,

    alles richtig und begründet was Du schreibst, auch Dein Zorn und der Ärger, aber so ein Artikel ohne als Alternative die CC-Lizenz zu erwähnen? Wäre sicherlich hilfreicher als Abgeordnete und Parteien.

    Bitteschön:
    http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/
    http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons

  4. Ich selber setze unter meinen wenigen und eher uninteressanten Fotos, wenn es irgend geht,immer ein CC0. Aber umgekehrt bin ich, vielleicht weil ich eben auch recht unwissend in rechtlichen Dingen bin, bei CC-Lizensen immer etwas nervös. Fotos aus dem Internet stammen nicht selten von Laien wie meiner einer. CC-Lizensangaben darunter sagen damit nicht immer wirklich etwas aus, wenn man die Fotos verwenden möchte. Denn nicht selten ist der vorgebliche Lizensgeber gar nicht der Rechteinhaber. (Such nur mal bei flickr nach angeblich cc-Lizensbilder vom oben genannten Eifelturm… und auch ich hab das eine oder andere Tier aus dem Zoo mal munter mit einem CC0 getagt…)

    Und was passiert, wenn der echte Lizensgeber sein Foto inklusive CC-Hinweis aus dem Netz löscht und anfängt, seine Fotos zu verkaufen, wie beweist man dann diese einseitige Lizensänderung, ohne jetzt jedes mal bei einem Teaserfoto für seinen Blog einen beglaubigten Screenshot zu machen?

    Wie gesagt, ich halte CC-Lizensen für einen guten Weg, aber für Blogger, die sicher sein wollen, nicht in allen Fällen nützlich.

  5. Danke für Eure Kommentare!!!! Die ja aufs beste ergänzen, was im Artikel noch fehlte.

    Ich tue mich auch schwer mit CC-Lizenzen, eben weil der Lizenzgeber ja jederzeit umdenken kann – und wie sollte ich davon erfahren?

  6. Wenn jeder nur Bilder verwendet, die er selbst gemacht hat, gäbe es keine Probleme.

    Denn auch bei den CC-Lizenzen gilt zumeist, dass der Urheber genannt werden soll. Und selbst das kriegen viele Bildnutzer einfach nicht hin.

  7. Am besten jedes Bild direkt beim Urheber anfragen, ob man es publizieren darf. Das ist zwar eine Riesenhacke, man kann sich sicher wähnen, dass man es verwenden darf. Und Vorsicht auch – so wie Cräcker Heller richtig sagte – nicht jedes selbst geschossene Bild darf ich publizieren.

  8. Es geht nicht um die Rechte an Fotos, sondern um Geldgeilheit.

  9. Pingback: Mein Senf zu dieser ganzen Abmahn-Scheiße | Bloggerei | Was is hier eigentlich los?

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