13. Mai 2010
Ein Drittel kleingärtnerische Nutzung
In jedem Garten, der zu einer Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes gehört, muss ein Drittel der Fläche “kleingärtnerisch genutzt” werden. Viele werden denken, das sei doch kein Problem: Wozu hat man denn einen Garten, wenn man gar nichts anbauen will?
Nun, es gibt Situationen, in denen das nicht mehr so selbstverständlich ist: z.B. schaffen es manche [...]
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